Eisel-Steuerberatung




















Preispolitik

Bei uns bestimmen Sie den Preis. Sie haben bei Buchführung die Auswahl zwischen drei verschiedenen Paketen.

Wünschen Sie Leistungen, die über den Inhalt unserer Pakete hinausgehen, so rufen Sie uns einfach an. Gemeinsam finden wir ein individuelles Paket für Sie!


Buchführung Paket 1 – Steuerpaket

    Leistung:
  • Kontierung und Erfassung der sachlich richtigen, geordneten und vollständigen Belege
  • Prüfung der vorgelegten Belege auf steuerliche Belange
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung mit ergänzenden Meldungen und termingerechte Abgabe beim Finanzamt
    Nutzen:
  • Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben
  • schnelle Bearbeitung
  • keine Kosten für Buchhaltungssoftware
  • kein Aufwand für Datensicherung
  • keine Arbeits- und Sozialkosten
  • kein Fortbildungsaufwand


Buchführung Paket 2 – Controllingpaket
    Leistungen wie Paket 1 zzgl.:
  • kalkulatorische Buchungen (Eigenverbrauch, Abschreibung, Unternehmergehälter, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Tantiemen, Zinsen, Rückstellungen usw.
  • kalkulatorische Erfassung von Bestandsveränderungen bei teilfertigen und fertigen Lieferungen und Leistungen und Fertigerzeugnissen
  • Bruttolohnverbuchung
  • erleichtertes Forderungsmanagement anhand von Offenen-Posten-Listen
  • Betriebswirtschaftlicher Kurzbericht (BKB)
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) mit hoher Aussagekraft
  • Vorjahresvergleich
    Nutzen wie Paket 1 zzgl.:
  • hohe Aussagekraft
  • schneller Vergleich zum Vorjahr
  • Grundlage für Planungen und Entscheidungen
  • hohe Akzeptanz bei Banken usw.
  • unterjährige Erfüllung der Teilanforderungen von Basel II (Rating)


Buchführung Paket 3 – Unternehmensführungspaket
    Leistungen wie Paket 2 zzgl.:
  • Entwicklungsübersicht
  • Soll-/Ist-Vergleich
  • statische Liquidität
  • Bewegungsbilanz
  • grafische Auswertungen
  • Quartalsbesprechungen
  • kostenloses Herbstgespräch (Ergebnishochrechnung und Steuerplanung)
    Nutzen wie Paket 2 zzgl.:
  • unterstützendes Instrument zur Unternehmensführung und -steuerung
  • Trends werden zeitnah erkannt
  • Vermeidung von Liquiditätsengpässen durch überraschende Steuerzahlungen für den laufenden Veranlagungszeitraum
  • leicht verständlich
  • hohe Aussagekraft durch Grafiken
  • unterjährige Beratungsleistungen bereits inkludiert



Kabinett beschließt Haushaltsbegleitgesetz

02.09.2010 | Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für das Haushaltsbegleitgesetz vorgelegt. Damit sollen die Eckpunkte des Sparpakets umgesetzt werden. Die umstrittene Kernbrennstoffsteuer wurde aus dem Gesetzentwurf ausgegliedert.



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