Eisel-Steuerberatung































Erbschaft- und Schenkungsteuer

Im Jahr 2006 nahm der Fiskus insgesamt 3,8 Milliarden Euro aus Erbschaften und Schenkungen ein. Alleine in Bayern betrug das Steueraufkommen 838 Millionen Euro.

Die zunehmende Bedeutung der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird jedoch erst deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass die Länder im Jahr 1997 gerade mal 2,1 Milliarden Euro erhalten haben. In knapp zehn Jahren hat sich das Aufkommen somit fast verdoppelt. Und die heutige Bevölkerung entwickelt sich zunehmend zu einer Erbengeneration. Jährlich werden rund 170 Milliarden Euro vererbt.

Mit Pressemitteilung vom 31.01.2007 wurde nun bekannt gegeben, dass das Bundesverfassungsgericht am 07.11.2006 den lange erwarteten Beschluss zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaft- und Schenkungsteuer getroffen hat. Demnach ist sie in ihrer derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber die Auflage erhalten, spätestens bis Ende 2008 eine Neuregelung zu verabschieden. Vorgabe ist , dass alle Vermögensarten grundsätzlich mit dem Verkehrswert zu bewerten sind. Hinsichtlich der Bewertung z.B. von Unternehmen, Beteiligungen und Grundbesitz entfallen die bisherigen Bewertungsprivilegien. Jedoch räumt das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber auch weiterhin die Möglichkeit ein, bei Vorliegen ausreichender Gemeinwohlgründe bestimmte Vermögen mittels Freibeträgen, Bewertungsabschlägen u.ä. zu verschonen.

Alle aktuell vorliegenden Gesetzentwürfe weisen jedoch praktische Probleme bei der Durchführung auf.

In vielen Fällen ist es daher zu empfehlen, schnell zu handeln, um sich die als Übergangsregelung noch gültigen Begünstigungen zu sichern.

Wenn über das Thema Vererben und Verschenken auch oft nicht gerne gesprochen wird, ist Vorsorge und Planung in diesem Bereich doch das A und O. Dies zeigt sich auch daran, dass 80 % der Einnahmen auf Erbschaften entfallen, während die Schenkungsteuer nur einen Anteil von 20 % hat.

Vielmals werden die Konsequenzen ungeplanter Erbanfälle vollkommen unterschätzt. Oft entstehen unvorhergesehene Erbengemeinschaften, Betriebe werden in die steuerliche Betriebsaufgabe mit allen finanziellen Konsequenzen getrieben oder der plötzliche Anfall von Erbschaftsteuer wirkt sich ruinös auf den Nachlass und die Erben aus.

Es gilt also auch hier: Vorbeugen ist besser als heilen!

Wichtig ist es daher, frühzeitig - auch wenn man sich im jugendlichen Alter oder "Mittelalter" keine Gedanken über den Fall der Fälle machen will - entsprechende Regelungen in Form eines Testaments oder Erbvertrags zu treffen.

Wir helfen Ihnen,
  • den Vermögensübergang durch Schenkung, Erbschaft oder Vermächtnis optimal zu gestalten,
  • durch die Wahl des ehelichen Güterstands (Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung) kreative Ergebnisse zu erzielen,
  • Freibeträge mehrfach auszunutzen,
  • Steuerprogressionen zu reduzieren,
  • die Erbauseinandersetzung von Erbengemeinschaften zur vollsten Zufriedenheit aller Beteiligten substanzschonend und schon im Hinblick auf die Steueroptimierung nachfolgender Generationen durchzuführen,
  • wichtige Fristen und Termine, z.B. für Erbausschlagungen oder Pflichtteilsansprüche, einzuhalten.
Robert Eisel hat 1994 seine Diplomarbeit zum Thema Erbschaft- und Schenkungsteuer mit sehr gutem Ergebnis abgefasst und beschäftigt sich seit dieser Zeit ausführlich mit dieser Materie.

Durch die enge Zusammenarbeit mit einem Notar garantieren wir Ihnen - soweit nötig oder gewünscht - ein optimales Resultat.



Fiskusprivileg kommt doch nicht

25.08.2010 | Vor dem Insolvenzrecht bleiben auch in Zukunft alle gleich. Die Bundesministerien von Justiz und Finanzen einigten sich Ende vergangener Woche darauf, das geplante Fiskusprivileg doch nicht einzuführen. Dafür soll nun an anderer Stelle nach Ersatz für das Volumen der geschätzten Mehreinnahmen gesucht werden.



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