Eisel-Steuerberatung




















Beratung – „allgemein“

- Planung heißt, den Zufall durch Irrtum zu ersetzen -
alte Kaufmannsweisheit

Es ist sinnvoller den Blick nach vorne als nach hinten zu richten. Wenn Sie mit Ihrem Auto eine gute Rundenzeit fahren wollen, schauen Sie ja schließlich auch nicht immer in den Rückspiegel. Oder?

Wir wollen Ihnen helfen, Ihr Unternehmen mit dem richtigen Speed und dem richtigen Kurs ans Ziel zu steuern. Unser besonderes Augenmerk liegt auf der laufenden Betreuung und Planung. Wir bringen Sie nicht nur bis zum Ziel, sondern auch weiter.

Die Deklaration soll nur Hilfsmittel sein, Konflikte mit dem Finanzamt zu vermeiden und eine solide Basis für unsere Planung zu liefern.

Unser Steuerbüro genießt einen guten Ruf bei Banken, Partnern, Ämtern und Behörden. Neben der, für uns selbstverständlichen, Fachkompetenz und Freundlichkeit, bieten wir eine zeitnahe und termingenaue Leistungserbringung und bringen alle Aufgaben mit angenehmer Aufdringlichkeit rasch zur Lösung.

Hier bieten wir Ihnen einen Einblick in unsere vielfältigen Leistungen, die wir mit großem Engagement für Sie erledigen:

Beratung
  • Steuerliche und betriebswirtschaftliche Gestaltungsberatung
  • Existenzgründung
  • Rating
  • Unternehmensanalyse
  • Unternehmensplanung
  • Unternehmensnachfolge
  • Unternehmensbewertung
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Seminare und Workshops zu betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Themen

  • Handelsbilanzen
  • Steuerbilanzen
  • Offenlegungsbilanzen
  • Bilanzierung nach IFRS

    Steuererklärungen
  • Sämtliche betrieblichen Steuererklärungen
  • Einkommensteuer
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer

    Finanzbuchhaltung
  • Buchführung mit Zukunft
  • Steuerpaket
  • Controllingpaket
  • Unternehmensführungspaket

    Lohnbuchhaltung
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Baulohn
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Gestaltungsberatung

    Sie haben Interesse an einem oder mehreren Themen, oder Sie vermissen einen Bereich?
    Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Wir freuen uns auf Sie!


  • Auch Rentennachzahlungen werden höher besteuert

    30.08.2010 | Renten, die für Zeiträume vor dem Alterseinkünftegesetz nachgezahlt werden, sind ebenfalls mit einem Anteil von 50 Prozent zu besteuern. So lautet der Tenor eines aktuellen Urteils des Finanzgerichts Münster. Die Notwendigkeit für eine Übergangsregelung sahen die Richter nicht.



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