28.07.2010 | Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann das Elternteil geltend machen, für den sich die größere Steuerersparnis ergibt. Das entschied der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil. Das Gericht wandte sich damit gegen die gängige Praxis der Finanzverwaltung, den Entlastungsbetrag nur dem Elternteil zuzugestehen, der auch das Kindergeld erhält.
